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Die Getrud Maria Doll Stiftung unterstützt Organisationen, die im Bereich des Stiftungszwecks tätig sind, mit Mitteln zur Einzelfallhilfe und mit Unterstützungsleistungen für Projekte. Wenn Sie Interesse an der Zusammenarbeit mit der Gertrud Maria Stoll Stiftung haben, dann können Sie sich mit entsprechenden Anträgen an uns wenden.

 

EINZELFALLHILFEN

Wir bitten Sie zu prüfen, ob Sie mit uns eine Kooperationsvereinbarung abschließen, in der die gegenseitigen Interessen abgeklärt sind. Sie können den Wortlaut der Vereinbarung hier  als pdf herunterladen.

 

PROJEKTFÖRDERUNG

Wenn Sie im Bereich unseres Stiftungszweck (s. Satzung) ein Projekt planen, dann können Sie sich mit einem Antrag an uns wenden: Antragformular Projektförderung

Wir werden Ihre Unterlagen prüfen und Ihnen Nachricht zukommen lassen. Haben Sie bitte Verständnis, dass wir diese Benachrichtigungen in der Regel zu bestimmten Terminen versenden, so dass für Sie unter Umständen eine Wartezeit bis zum Entscheid eintreten kann.

 

SATZUNG

Die Satzung der Getrud Maria Doll Stiftung können Sie hier einsehen.