Wir fördern

Die Getrud Maria Doll Stiftung unterstützt alleinerziehende Mütter und ältere Menschen in finanziell schwierigen Lebenslagen. Sie ist darin dem verpflichtet, was die Stifterin in ihrem Testament als letzten Willen festgehalten hat.

Bitte beachten Sie:

  • - Die Stiftung ist ausschließlich im Raum der Stadt und dem Landkreis Karlsruhe tätig.
  • - Sie gewährt ihre Hilfen nicht direkt an Einzelpersonen,
      sondern arbeitet mit vielen Organisationen zusammen, die ihren Stiftungszweck erfüllen.

Stiftungszwecken sind nach unserer Satzung:

§2 Stiftungszweck

(1) Zwecke der Stiftung sind die Förderung der Altenhilfe und die Förderung mildtätiger Zwecke im Sinne des § 53 der Abgabenordnung (AO) durch die Unterstützung allein erziehender Mütter und bedürftiger älterer Menschen (KleinRentner) in der Bundesrepublik Deutschland.

(2) Der Stiftungszweck wird verwirklicht insbesondere durch Zuwendungen an Mitglieder der Zielgruppen durch Bar- oder Sachleistungen,

  • die Förderung und Durchführung von eigenen Projekten und Vorhaben auf dem Gebiet des Stiftungszwecks,
  • die ideelle und finanzielle Unterstützung von Projekten und Vorhaben anderer steuerbegünstigter Körper-
  • schaften oder Körperschaften des öffentlichen Rechts, die unmittelbar dem Stiftungszweck dienen,
  • die Schaffung und Förderung von lokalen bzw. regionalen Einrichtungen auf dem Gebiet des Stiftungszwecks,
  • die Durchführung von Veranstaltungen oder andere Formen der Öffentlichkeitsarbeit im Sinne desStiftungszwecks,
  • die Vergabe von Forschungsvorhaben im Bereich der Unterstützungsleistungen für die Zielgruppen (zum Beispiel durch Stipendien, Beihilfen oder ähnliche Zuwendungen).
(3) Die Stiftung kann - zur Förderung der in § 2 Absatz 1 genannten steuerbegünstigten Zwecke - auch als Mittelbeschaffungskörperschaft im Sinne von § 58 Abs. 1 AO tätig werden.
 
 

Arbeitsweise und Grundsätze

Die Stiftung greift bei ihrer Tätigkeit auf die ausgewiesene Kompetenz von Trägern und Akteuren zurück, die mit ihrer Arbeit in den Bereichen tätig sind, in denen die Stiftungsziele verwirklicht werden sollen. In zwei Workshops, an dem jeweils namhafte Mitarbeitende dieser Träger und Akteure teilnahmen, wurde die Konzeption herausgebildet.

Für die Stiftung wurde deutlich:
* Sie baut keine eigene Förderstruktur auf. Sie arbeitet mit erfahrenen Organisationen zusammen und stellt ihnen ihre Mittel zur Verfügung.
* Die Stiftung will einen Beitrag leisten, die vielfältigen Nöte ihrer Zielgruppen zu lindern und wirksame, aber zugleich rasche Hilfe zu ermöglichen, die mit minimaler Bürokratie effizient im Sinne der Stiftungszwecke bei Bedürftigen wirken kann, insbesondere dort, wo die vielen vorhandenen staatlichen und privaten Hilfen nicht mehr greifen.

Fördermaßnahmen

Die Gertrud Maria Doll Stiftung hat ihr Konzept zunächst (2016) auf die alleinerziehenden Mütter begrenzt, ab dem Jahr 2017 aber auch auf den Bereich ihres zweiten Zwecks erweitert. Die Stiftung unterstützt bei ihrer Tätigkeit Einzelfallhilfen und sie fördert Projekte.

Einzelfallhilfen

Unter Einzelfallhilfe versteht die Gertrud Maria Doll Stiftung alle Unterstützungsleistungen, die einzelnen Personen auf Grund einer aktuellen Notsituation zugute kommen. Die Einzelfallhilfen werden nicht direkt von der Stiftung an die betreffenden Personen gegeben, sondern durch Organisationen verteilt, mit denen die Stiftung eine Kooperationsvereinbarung geschlossen hat. Im Rahmen dieses Vertrags stellt sie den Organisationen jährlich garantierte Mittel zu Verfügung.

Die Gertrud Maria Doll Stiftung hat zum gegenwärtigen Stand mit 13 Organisationen Kooperationsvereinbarungen unterzeichnet als Grundlage für die Förderung von Einzelfallhilfen für alleinerziehende Mütter; sie steht weiteren Kooperationspartnern offen gegenüber.

Die Partnerorganisationen in der Einzelfallhilfe:


Übersicht Einzelfallhilfen Stand 01/2022

Projektförderung

Unter Projektförderung versteht die Stiftung Maßnahmen, die von Organisationen geplant und durchgeführt werden, die nicht durch Einzelzuwendungen an natürliche Personen gekennzeichnet sind, sondern unseren Zielgruppen insgesamt zugute kommen. Die Förderungen werden meist für einen 2-jährigen Zeitraum gewährt sofern es keine einmaligen Maßnahmen sind. Nach Prüfung der Erfahrungen aus mindestens 12 Monaten können diese Unterstützungen verlängert werden.

In der Projektförderung sind gegenwärtig 17 Projekte:

 

Übersicht Projekte 01/2022